Rauchmelder

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Warum Rauchmelder?         

Jeden Monat sterben in Deutschland immer noch rund 30 Menschen durch Brände, die meisten von ihnen an einer Rauchvergiftung. Tödlich ist bei einem Brand also in der Regel nicht das Feuer, sondern der Brandrauch. Bereits eine Lungenfüllung mit Brandrauch kann irreversible körperliche Schäden verursachen.

Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, wenn alle schlafen, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Schon drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken. Daher ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen zeitlichen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zur Katastrophe führen. Zigarettenrauch löst übrigens bei qualitativ hochwertigen Rauchmeldern keinen Alarm aus, solange die Zigarette nicht direkt unter den Rauchmelder gehalten wird.

 

Die gefährlichsten Mythen   

Viele Menschen schließen eine Brandgefahr für sich aus, sind zu sorglos und/oder zu unwissend. Lesen Sie nachfolgend die bekanntesten Irrtümer:

„Ich werde den Brand auch im Schlaf wahrnehmen und wach werden“

70% aller Brandopfer verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Denn nachts schläft auch der Geruchssinn. Die gefährlichen Rauchgase werden dadurch nicht bemerkt und führen zum Tod durch Ersticken. Rauchmelder jedoch schlafen nie.

„Wenn es brennt, habe ich mehr als 10 Minuten Zeit, die Wohnung zu verlassen.“ Oder auch: „Mir bleibt genug Zeit, mich in Sicherheit zu bringen.“

Falsch! Sie haben durchschnittlich nur 4 Minuten zur Flucht. Bei allen Bränden entstehen gerade in der Schwelphase vor dem Brandausbruch große Mengen hochgiftiger Gase. Der Brandrauch behindert zudem erheblich die Sicht. Menschen verlieren im Rauch schnell die Orientierung, auch in der eigenen Wohnung, und ersticken, bevor sie den rettenden Ausgang erreicht haben.

Rauchmelder sind daher Lebensretter. Sie nehmen auch kleinste Mengen Rauch frühzeitig wahr und schlagen Alarm, noch ehe sich eine tödliche Rauchkonzentration gebildet hat. Das Bundesamt für Materialforschung (BAM) zeigte im Jahr 2007 gemeinsam mit der Berliner Feuerwehr in einem Brandversuch: Der Rauchmelder alarmierte bereits zwei Minuten nach Ausbruch des Brandes. Personen hätten also nur noch weitere zwei Minuten Zeit gehabt, um unbeschadet den Raum zu verlassen.

„Die Hitze wird mich früh genug wecken.“

Falsch! Denn viel gefährlicher als Flammen oder Hitze ist der Brandrauch. Schon nach wenigen Minuten erreichen die bei Bränden freigesetzten Gase Konzentrationen, die nach kürzester Zeit zum Tod durch Ersticken führen.

„Meine Nachbarn oder mein Haustier werden mich rechtzeitig alarmieren.“

Eine gefährliche Fehleinschätzung, wenn nur 4 Minuten Zeit zur Flucht bleiben – besonders nachts, wenn Ihr Nachbar schläft und das Haustier im Nebenzimmer ist.

„Wer aufpasst, ist vor Brandgefahr sicher.“

Falsch! Elektrische Defekte sind häufige Brandursachen. Auch Brandstiftungen im Keller oder Hausflur sowie ein Brand in der Nachbarwohnung gefährden Sie ganz unverschuldet. Auch noch so aufmerksame Menschen sind daher nicht vor den nächtlichen Gefahren und der Vielzahl aller möglichen Brandursachen geschützt.

„Steinhäuser brennen nicht.“

Das brauchen Sie auch nicht! Schon Ihre Gardine oder ca. 100g Schaumstoff, beispielsweise in Ihrer Couch, reichen aus, um eine tödliche Rauchvergiftung zu erzeugen. Nicht abgeschaltete oder defekte elektrische Geräte und überlastete Leitungen sind weitere Gefahrenquellen.

(Quelle: www.rauchmelder-lebensretter.de/brandschutz)

Wie ist die Rauchmelderpflicht in Bayern geregelt?

In welchen Räumen sind Rauchmelder in Bayern verpflichtend vorgeschrieben? Und wer ist für Einbau und Wartung zuständig? Alle Informationen zur Rauchmelder Vorschrift laut Landesbauordnung und wichtige Links hier im Überblick:

Wie sind die  Fristen zum Einbau von Rauchmeldern in Bayern?

  • In Neu- und Umbauten müssen seit dem 01.01.2013 Rauchmelder eingebaut werden.
  • Für Bestandsbauten gilt eine Übergangsfrist, diese endet jedoch spätestens am 31.12.2017.

Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?

  • Rauchmelder müssen in Schlafräumen und Kinderzimmern angebracht werden.
  • In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren.
  • In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Rauchmelder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden. 

Wer muss Rauchmelder installieren?

  • Der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum) muss die Rauchmelder installieren.

Verantwortlich für die Rauchmelder Wartung (Betriebsbereitschaft):

  • In Mietwohnungen: der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung (im Fachjargon: der Besitzer) – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst.
    ABER: Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Melder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen! Mehr
  • Im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer